Steigende Steuerfreigrenze: 18 Millionen HUF ab 2025

Anhebung der Steuerbefreiungsgrenze ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung in Bezug auf die Steuerbefreiung in Kraft: Gemäß der entsprechenden Gesetzesänderung wird die Grenze von 12 Millionen Forint auf 18 Millionen Forint angehoben. Die entsprechende Regierungsverordnung Nr. 5/2025 (I. 25.) wurde am 25. Januar 2025 im ungarischen Staatsanzeiger veröffentlicht und trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Vorteile für kleine Unternehmen
Diese Änderung ist eine positive Chance für viele kleine Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die in den vergangenen Jahren die bisherige Schwelle knapp überschritten haben. Dank der neuen Regelung sind Unternehmen unterhalb der Umsatzschwelle von 18 Millionen Forint von der Zahlung der Mehrwertsteuer und den damit verbundenen Verwaltungspflichten befreit.
Berechtigungsvoraussetzungen und Details zur Wiederaufnahme der Befreiung
Die Bedingungen für die Beibehaltung der Befreiung sind klar: Unternehmen, die die Umsatzschwelle von 18 Millionen Forint im Jahr 2024 nicht überschritten haben oder dies voraussichtlich auch 2025 nicht tun werden, können sich für die Befreiung entscheiden. Darüber hinaus können Unternehmen, die ihre Steuerbefreiung in der Vergangenheit verloren haben, diese wiedererlangen, sofern ihr Umsatz unter dem neuen Schwellenwert bleibt.
Wichtiger Termin für die Einreichung der Erklärung
Wichtige Frist: Die entsprechende Erklärung muss bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden, andernfalls ist der Steuerpflichtige weiterhin mehrwertsteuerpflichtig. Am einfachsten können Sie Ihre Erklärung über die Online-Formularausfüllanwendung (ONYA) der nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) oder über das bereitgestellte Formular einreichen.
Auswirkungen auf bestimmte Geschäftsbereiche
Die Gesetzesänderung könnte vor allem für diejenigen von Vorteil sein, die bisher in der Nähe des Schwellenwerts tätig waren, wie z. B. Selbstständige, Dienstleister und Kleinunternehmer. Für diejenigen, die bereits von der Steuer befreit sind, gibt es nichts mehr zu tun: der neue Schwellenwert wird automatisch angewendet.
Erhöhte finanzielle Flexibilität und Empfehlungen
Die Anhebung des Schwellenwerts verringert nicht nur die Steuerschuld, sondern verschafft den Kleinunternehmen auch mehr Flexibilität und finanziellen Spielraum. Es lohnt sich also, die verfügbaren Optionen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um die rechtlich und steuerlich optimale Lösung zu finden.